Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Vollservice Schlüssel und Zubehör GmbH – Juni 2014
1. Allgemein
Die nachstehend aufgeführten Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind ausschließlich für unsere Lieferungen maßgebend, die durch die Auftragserteilung anerkannt werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die von uns nicht anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen gelten die nachfolgenden Bedingungen für künftige Käufer auch dann, wenn dies in Zukunft nicht ausdrücklich vereinbart wird.
2. Angebots- und Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die Waren erwerben zu wollen. Der Besteller haftet für die Richtigkeit seiner Angaben bezüglich Maße und Bezeichnungen wie im Auftrag „Schüssel und Zylinder“ angegeben. Produktänderungen im Sinne des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.
3. Preise
Alle Verkaufspreise sind freibleibend. Die Berechnung der Preise erfolgt grundsätzlich zu den am Liefertag gültigen Preisen zuzüglich Verpackung ab unserem Auslieferungslager. Sämtliche Preise in unseren Preislisten verstehen sich ab unserem Lager rein netto ohne Mehrwertsteuer und Skonto.
Die Mehrwertsteuer wird in jeder Rechnung gesondert aufgeführt. Verpackungsmaterial, Kosten für etwaige Transportversicherungen u. ä. werden zum Selbstkostenpreis berechnet und sind mit der Warenrechnung zu bezahlen.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Es gelten die in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Zahlungsbedingungen. Abweichungen hierzu bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Bei Überschreiten des Zahlungsziels werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet, sofern nicht höhere Sollzinsen nachgewiesen werden. Der Auftraggeber trägt die Mahnkosten. Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer berechtigt, eine Liefersperre auszusprechen oder Lieferungen und Leistungen nur gegen Nachnahme vorzunehmen.
Für eine geplatzte Lastschrift berechnen wir dem Käufer eine Gebühr von einmalig 15,00 €.
5. Lieferung
Wir sind bemüht, die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Zeitangaben gelten jedoch stets nur annähernd. Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen, die gesondert in Rechnung gestellt werden dürfen.
Bei Schließanlagen ab Werk wird dem Auftraggeber ein Widerrufsrecht innerhalb von 24 Stunden eingeräumt, der Widerruf muss schriftlich erfolgen.
6. Versand, Gefahrenübergang, Erfüllungsort
Der Versand der Ware erfolgt nach Wahl der Vollservice Schlüssel und Zubehör GmbH per Post, UPS, DPD oder GLS oder durch ein von der Vollservice Schlüssel und Zubehör GmbH gewähltes Transportunternehmen stets für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die Post bzw. den Transportführer auf den Auftraggeber über. Bei Selbstabholung erfolgt der Gefahrenübergang mit Entgegennahme der Ware durch den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten. Erfüllungsort ist der Sitz der Vollservice Schlüssel und Zubehör GmbH.
7. Gewährleistung
Ist der Käufer Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll.
Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewährten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnis-mäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Im Falle der Ersatzlieferung ist uns die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
Offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen hat der Auftraggeber innerhalb von drei Arbeitstagen nach Wareneingang schriftlich oder telefonisch anzuzeigen. Verdeckte Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
8. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen, soweit keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt sind. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche aus Delikt, soweit sie keine Schäden an Leben oder Gesundheit betreffen. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit kein Vorsatz vorliegt. Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zu deren vollständiger Bezahlung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bis dahin pfleglich zu behandeln und sie gegen Sachschäden und Diebstahl zu versichern.
10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Auf die Vertragsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung; die CISG gilt jedoch nicht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.